EIN SPEZIELLES MERKMAL DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch ein

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